Mittwoch, 5. März 2008
Das Buch von Dr. Britta Gehm
ist dann doch noch einen Zacken härter, als ich zuerst dachte - und dabei bin ich noch nicht einmal ganz damit fertig.
Trotz der akribischen Aufarbeitung von Dr. Gehm wird schon im Vorwort klar gestellt, dass die aufgefundenen Akten nicht komplett sind, was eine noch größere Opferzahl als die dokumentierten 884 Aktensätze ausweisen, vermuten läßt.
Folgende Fakten sind belegt:
Noch vor der ersten Folter wurden einer Delinquentin entgegen dem ausdrücklichen
Verbot in Art. 56 Carolina und Art. 68 Bambergensis Suggestivfragen gestellt.
Entgegen strengster Anordnung in der BAMBERGENSIS und der CAROLINA wurden in Bamberg auch schwangere Frauen inhaftiert und gefoltert.
Ein Henkersknecht hat zwei inhaftierte Frauen geschwängert und ist mit den beiden Frauen geflohen - was eindeutigt beweist, dass die inhaftierten Frauen auch sexuell gefoltert wurden.
Entgegen der gängigen Folterpraxis, dass ein Delinquent nicht öfters als 3 mal gefoltert werden durfte, wurde dies in Bamberg mit folgendem Trick umgangen: die Folter wurde nicht an einem tag "beendet" sondern nur "unterbrochen", was den Folterknechten somit eine unbegrenzte Folterdauer gewährte.
Das sind also ganz klar definierte und aus den Akten beweisbare Rechtsbrüche - und ich habe erst die Hälfte des Buches gelesen.
Deshalb wird die abschliessende Analyse noch ein paar Tage auf sich warten lassen.
Bemerkenswert ist vielleicht noch folgender Satz von Dr. Gehm im Vorwort: "Die Veröffentlichung der Arbeit wurde durch Druckkostenzuschüsse des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg und des Bürgermeisters der Stadt Bamberg erleichtert. "
Friedrich Spee von Langenfeld (Kritiker der Hexenprozesse und Schriftsteller)
schrieb folgendes über die Chancen der angeklagten Hexenopfer:
Sie (die Verhaftete) kann sich ja niemals,
wie die Gesetze es haben wollten, durch Überstehen
der Tortur reinigen und das ihr einmal angehängte Verbrechen abschütteln.
Es wäre beschämend für die Inquisitoren, eine einmal
gefangene Person so wieder heraus zu lassen.
Wen sie erst einmal gefangen haben, der muß um jeden Preis schuldig sein.
Wenn sie so umkommen muß, ob sie ein Geständnis abgelegt
hat oder nicht, dann möchte ich um der Liebe Gottes willen wissen,
wie hier irgend jemand, er sei noch so unschuldig, soll entrinnen können?
Unglückliche, was hast du gehofft? Warum hast du dich nicht gleich beim ersten Betreten des Kerkers für schuldig erklärt? Törichtes, verblendetes Weib, warum willst du den Tod so viele Male erleiden, wo du es nur einmal Zu tun brauchtest?
Nimm meinen Rat an, erkläre dich noch vor aller Marter für schuldig und stirb.
Entrinnen wirst du doch nicht.
Das ist letzten Endes die unselige Folge des frommen Eifers Deutschlands.
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