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Dienstag, 29. April 2008

Eine Korrektur und eine Frage



In unserem ersten Konzept wurde in der Grafik der Startseite folgender Fehler begangen: anstelle von Fürstbischof Neidhard von Thüngen haben wir aus Versehen seinen Nachfolger Johann Philipp von Gebsattel abgebildet: das war falsch.


Im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger regierte Bischof Gebsattel auf eine sehr tolerante Weise: "Es wiille der bischove (Gebsattel) durchaus nicht, daß man hinfürthers iemanden zur religion zwingen, sondern ainen ieden solleglauben lassen, was er wiille."

Was sich wie folgt übersetzen lässt: Bischof Gebsattel lehnte es ab, irgend jemanden zur Religion zu zwingen - ein jeder solle glauben, was er will.


Es war also trotz der damit verbundenen Gefahren auch für einen fränkischen Fürstbischof möglich, sich nicht am allgemein üblichen HEXENBRENNEN zu beteiligen, was im Umkehrschluss die These unterstützt, dass die Fürstbischöfe von Thüngen, von Aschhausen und von Dornheim ein persönliches Interesse (Geld, Macht) an der Hexenverfolgung hatten.


Und jetzt zur Frage:

Das folgende Bild zeigt einen Stadtplan (Ausschnitt) von der LANGEN GASSE (heute Lange Strasse) und eine Verteilung der Hexenopfer und wo in der Langen Strasse sie damals nach Aktenlage wohnhaft waren.



Das rot umrandete Grundstück hatte damals die Hausnummern 46 und 48 und war der Garten der Kanzlerfamilie Dr. Haan - heutezutage steht da Filiale einer Kreditgesellschaft.

Was ich mich frage: nachdem die komplette Familie des Dr. Haan (inklusive Schwiegersohn) im Jahr 1628 gefoltert und hingerichtet wurden, ging das Grundstück des Kanzlers wohl in den Besitz seines erbitterten Gegners Fuchs von Dornheim über, der es, soweit ich weiss, weiter verschacherte, bis es eben heutzutage in den Besitz der besagten Kreditanstalt überging.

Das heutige Besitzverhältniss basiert also auf einem belegten Diebstahl der katholischen Kirche an den damaligen Besitzern? Es gab ja keine Erben.

Ist das juristisch korrekt?