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Samstag, 12. Juli 2008

BAMBERGER ERFINDUNGEN - Teil 1

Das gefaltete Stüblein ( auch "Linsten-Stüblein" genannt - Deutsches Rechswörterbuch)

Diese Foltermethode ist zweifellos eine "Bamberger Erfindung" - es gibt in der gesamten historischen Literatur keinen Hinweis darauf, dass diese Foltermethode noch an anderen Orten praktiziert wurde (vergleiche: Bamberger Durstfolter, Bad im Kalkwasser, Bamberger Betstuhl). Zeil am Main gehörte zum Bistum Bamberg.

Nach unserer Recherche hatte die besagte Kammer eine Kantenlänge von 110 mal 110 Zentimeter - also etwas mehr als einen Quadratmeter. Der Boden bestand aus rautenförmigen Holzpyramiden - sonst war diese Zelle komplett leer.

Die Größe dieser Folter-Zelle ist alles andere als zufällig: wäre sie nur ca 20 cm größer (Kantenlänge), dann wäre es den Delinquenten unter Umständen möglich gewesen, sich diagonal - z.B. auf den Rücken zu legen und die Muskulatur dadurch einigermassen zu entspannen, in dem das Körpergewicht auf möglichst viel Fläche verteilt wird.

Bei einer durchschnittlichen Körpergröße der damaligen Menschen von ca 160 cm ist das flache Liegen in dieser Zelle also nicht möglich.

Wäre die Kammer dagegen ca 20 - 30 cm kleiner (Kantenlänge), dann wäre es unter Umständen möglich, sich zwischen den Mauern "zu verkeilen" - also einen Teil des eigenen Körpergewichts gegen die Wand zu verlagern (vergleiche: Schlot-Klettern)

Wie den Akten zu Entnehmen ist, sind manche Folteropfer schon nach einer Stunde in diesem Raum "zerbrochen" und haben ALLES ZUGEGEBEN, was man von ihnen verlangt hat.

Das gefaltelt stüblein (so linsten stüblein genent.) zimblichen effect thuet, und gestern ein starkhen gar ungehorsamen malefactorn, in einer stundt ferttig gemacht.
Datierung: 1628 Region/Autor/Textsorte: Bayern Fundstelle: v.Lamberg,HexProz. Beil. 18

Andere, vorherrschend weibliche Folteropfer, waren nach Aktenlage, aber mehr als 7 Stunden (!) in dieser Zelle eingesperrt.

Ausschlaggebend für die unvorstellbare Qual ist wahrscheinlich in erster Linie der so genannte Body-Mass-Index: ein schwerer Mann wird mehr Eigengewicht auf die Pyramidenspitzen des Fussbodens ausüben, als zum Beispiel eine vielleicht schon ausgemergelte weibliche Gefangene.

Eine moderne Gummizelle in psychatrischen Anstalten dient bekanntlich dazu, gefährdete Patienten "kalt zu stellen" - zu verhindern, dass diese Menschen sich selbst verletzen. Das "gefaltet Stüblein" ist so ziemlich genau das Gegenteil davon: gesunde Menschen wurden in diese Zelle gesteckt "damit sie darin wahnsinnig werden" und sich bis zu einem gewissen Grad selbst verletzen - und dann natürlich auch selbst belasten.

Zudem wurden die Opfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nackt in diese Zelle gesperrt. Sonst hätten sie wohl sofort ihre Kleidung ausgezogen (Drudenkittel) und als zusammengerolltes Sitzkissen zur dämpfenden Unterlage benutzt. Wie es in dieser Zelle nach den ersten Einsätzen aussah, will man sich gar nicht vorstellen... (Blut, Fäkalien).

Es gab demnach in dieser Folterkammer nur zwei "Aggregatzustände":

entweder schrie und wand sich das Opfer vor unerträglichen Schmerzen

oder es wurde irgendwann ohnmächtig.

Das es in dieser Zelle natürlich vollkommen unmöglich war, zu Schlafen, könnte man im weitesten Sinne auch behaupten, dass es sich bei dieser Folter um eine Form von Schlafentzug handelt. Da die Opfer aber nur zwischen 60 Minuten und 7.5 Stunden in dieser Zelle eingesperrt waren (und nicht über mehrere Tage), ist diese Theorie unsinnig.

Aus den Original-Akten ist zu entnehmen, dass z.B. einige der darin gefangenen Frauen blutende Verletzungen an den Unterschenkeln und Beinen erlitten hatten, was vielleicht den Rückschluss erlaubt, dass die gemarterten Opfer nach einer gewissen Zeit zusammengebrochen sein müssen und entweder hockend oder auf Knien verharrten und so auf ihre Entlassung aus dieser HORROR-Zelle warteten.

Je mehr man sich auf diesem Boden bewegt hat, umso schmerzhafter muss diese Folter gewesen sein, aber sie erfüllte anscheinend ihren Zweck.

Denn im Gegensatz z.B. zum Bad in gekalktem Wasser, dass kaum eine Delinquentin länger als einige Tage überlebte, war diese Folter zumindest nicht tödlich - wenn man davon absieht, dass die geständigen Hexen und Zauberer ziemlich zeitnah nach ihrer Einzelhaft im "gefaltet Stüblein" sowieso auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden.

Weitere Informationen über das "gefaltet Stüblein" gibt es am 14.September 2008 - am TAG DES OFFENEN DENKMALS.