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Freitag, 20. Juli 2012

nicht zuständig ?

es gibt da etwas klar zu stellen über die gestrige Sendung im Bayerischen Rundfunk - QUER

blog.br-online.de/quer/


Es ist wohl wirklich nur ein Missverständnis, denn es gab nie einen "ANONYMEN BRIEF". Wie dem Erzbistum und der Stadt Bamberg wohl bekannt, wurde dieser offene Brief von Herrn Dieter Potzel geschrieben. Im Endeffekt ist dieser kleine FAUX PAS aber unwichtig.

Interessanter ist da schon der Vergleich mit anderen Städten, die bundesweit in den letzten Jahren ihre Hexenprozessopfer rehabilitiert haben: da wurde in keinem Fall der höchste Staatsrepräsentant ins Spiel gebracht, sondern es wurde - weil es ja weder etwas kostet, noch weil es weh tut - rehabilitiert.

Aber klar - in der absoluten Hochburg der Hexenverfolgung - im UNESCO-Welterbe BAMBERG - da gibt es einen Sonderfall ???  Die Zeit wird zeigen, welche Geistesströmung die Oberhand gewinnen wird ...


2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es liegt in der ganzen Sichtweise von Stadt und Kirche ein elementarer Denkfehler vor, der leider immer dann passiert, wenn man moderne Verhältnisse auf vergangene Epochen anwendet:
Zuständig für die theologischen Grundlagen des Hexenverfolgung war in der Tat Kirche (Und zwar die protestantische ebenso wie die katholische). Ordensbrüder (“Malleus Maleficarum”)) und Papstbullen waren die Basis für das Treiben! Ausgeführt wurden die Todesurteile aber von weltlichen Gerichten -und damit durch Stadtbedienstete und städtische Juristen – und somit ist die Stadt Bamberg sehr wohl für die Verbrennungen mit verantwortlich, denn es waren von der Stadt bestellte Henker, die folterten und die Scheiterhaufen entzündeten, nachdem weltliche Richter den Stab über die Verurteilten gebrochen hatten! Und die Kirche? Die zog sich süffisant von den eigentlichen Hinrichtungen zurück – gemäß dem schönen Motto “Ecclesia abhorret a sanguine” – Die Kirche verabscheut Blut!
Dass man sich so schwer tut mit einer “Entschuldigung” ist frappant! Selbst der letzte Papst hat ja erkannt, dass durch die “Verirrungen” seiner Glaubensbrüder entsetzliche Verbechen begangen wurden. Hexenopfer waren Justizopfer und Justizmorde verjähren nicht – zumindest nicht in der Erinnerung von uns Historikern.

Anonym hat gesagt…

Solche Entschuldigungen sind gut und schön, aber meiner Meinung nach historisch sinnlos.
Wurden die Prozesse und Hinrichtungen nicht durch fürstbischöfliche Beamte auf Weisung des Fürstbischofs durchgeführt? Dann wäre eine Rehabilitation der Opfer eine Sache des Rechtsnachfolgers des Fürstbistums - und zwar seines weltlichen Arms. Meines Wissens nach war das seit Napoleon das Königreich Bayern und damit heute der Freistaat Bayern. - Nur so als Hinweis...